Sanieren zahlt sich aus.

Steht eine Erneuerung Ihrer Liegenschaft an?

Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbebau: Eine Investition in Energieeffizienz lohnt sich! Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig tiefen Energiekosten. Und Sie leisten erst noch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wir stehen hinter der Idee des Gebäudeprogramms. Leider wurden die Förderbeiträge nach 2011 jedoch nun per 27.4.2012 bereits zum zweiten Mal gekürzt. Insbesondere wurde dabei der Bereich Fenster erneut benachteiligt.

Konkret wird der Fördersatz von Fenster, Dach und Fassade von Fr. 40.00 auf Fr. 30.00 pro Quadratmeter reduziert. Fenster sind neu nur noch förderberechtigt, wenn gleichzeitig die sie umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird.

Seit 1.1.2010 ist das Gebäudeprogramm in Kraft. Während 10 Jahren stellt dieses jährlich 280 bis 300 Millionen Franken für energetische Sanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Verfügung. Der Bund stellt aus der Co2-Abgabe 200 Millionen Franken pro Jahr bereit. Die Kantone leisten Beiträge von insgesamt 80 bis 100 Millionen Franken pro Jahr.
Um vom Fördergeld zu profitieren, müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden. Beim Ersatz Ihrer Fenster muss der U-Wert des Glases mindestens 0,7 W/m2K betragen und die Glasabstandhalter müssen aus Kunststoff/Edelstahl gefertigt sein (wärmegedämmt).
Die Fördergelder für Fenster wurden per 27.4.2012 erneut angepasst: Fr. 30.00 pro m2. Dieser Betrag wird aber nur noch ausbezahlt, wenn gleichzeitig die umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird.
Ja. Der total ausbezahlte Förderbeitrag muss mindestens 3000 Franken erreichen. Oftmals macht es Sinn, nicht nur die Fenster zu ersetzen, sondern gleichzeitig andere Sanierungsmassnahmen auszuführen wie beispielsweise das Dämmen von Wänden oder Dach. Dann wird der minimale Förderbeitrag von 3000 Franken meist problemlos erreicht.

Auf der Website des Gebäudeprogramms kann man für jeden Kanton das entsprechende Gesuchsformular herunterladen. Dieses wird direkt am Computer ausgefüllt und anschliessend ausgedruckt. Zusammen mit den Beilagen muss das Gesuch vor Baubeginn eingereicht werden. Im Idealfall liegt die Baubewilligung bereits vor. www.dasgebaeudeprogramm.ch

Unterzeichnetes Gesuchsformular / Situationsplan / Aktuelle Fotos aller Ansichten des Gebäudeds / Detaillierte Offerte der Fenster oder andere Sanierungsmassnahmen / Berechnung der Fensterfläche / Energetische Kennzahlen bei Dämmungen.

Die Liegenschaft muss vor dem Jahr 2000 erstellt worden sein; Förderberechtigt sind nur beheizte Gebäudeteile (Ausnahme Ausbau Estrich); Vorhaben, die bereits im Bau sind oder schon fertiggestellt wurden, werden nicht mehr unterstützt; Die Massnahmen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden; Eine Förderzusage ist zwei Jahre gültig.